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Allgemeine Geschäftsbedingungen Kontemplative Gartenreisen
Die Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Abweichungen in den jeweiligen
Reiseausschreibungen haben Vorrang.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage unseres Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese Ihnen bei der Buchung vorliegen.
b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch
ausdrückliche oder gesonderte Erklärungen übernommen haben.
c) Weicht der Inhalt unserer Annahmeerklärung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der
Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder
Restzahlung erklären.
Für die Buchung, die telefonisch, schriftlich, per E-Mail erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) von uns zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss werden wir Ihnen die Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn die Buchung weniger als 7
Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.2 Reiseprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von uns herausgegeben sind, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch
ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung und zum Inhalt der Leistungspflicht von uns gemacht werden.
1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen mit der Reisebestätigung einen Reisepreissicherungsschein gem. § 651 k BGB übermitteln.
2. Zahlung
Ihre Zahlungen sind gem. § 651 k BGB abgesichert, weil Sie mit der Reisebestätigung den Reisepreissicherungsschein erhalten werden. Bitte überweisen Sie uns daher
innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung die dort ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt X % (auf volle Euro aufgerundet) von dem Gesamtpreis
der Rechnung.
Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.
3. Leistungen/Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung, sowie den
Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten
Sonderwünsche.
4. Leistungsänderungen
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir werden Sie über
wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
sind Sie berechtigt, unverzüglich unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der
Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie sind verpflichtet, Ihr Recht unverzüglich nach unserer Erklärung über die
Änderung der Reiseleistung oder der Absage der Reise gegenüber uns geltend zu machen.
5. Preisänderungen
Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung oder Schaffung von Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse möglich.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben erhöht oder Neue eingeführt, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, auf den jeweiligen
Reisepreis entfallenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Verändern sich die bei Ab-schluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich
Kosten für die Reise erhöhen, so sind wir berechtigt, die tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für Ihre Reise von Ihnen zu fordern.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preisänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich
mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich,
Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben
die Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Reisegast
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Der Nichtantritt der
Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
Treten Sie vom Reisevertrag zurücktreten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz unserer Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Wir haben
diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die wir fordern müssen:
Bis zum 185. Tag vor Reiseantritt 30 % des Gesamtreisepreises.
Bis zum 94. Tag vor Reiseantritt 45 % des Gesamtreisepreises.
Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 60 % des Gesamtreisepreises.
Ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 80% des Gesamtreisepreises.
7. Benennung einer Ersatzperson:
Bei der Benennung einer Ersatzperson werden die Mehrkosten für die Namensänderung und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 EUR erhoben.
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Ist in einer Ausschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden, so können wir bis 30 Tage vor Reiseantritt von der Reise
zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Sie können die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Diese Erklärung müssen Sie
unverzüglich uns gegenüber abgeben. Soweit dies nicht geschieht, erhalten Sie den Reisepreis unverzüglich zurück.
Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die
uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten
Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück.
Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind wir
berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. In einem solchen Fall steht uns ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Rücktrittspauschale zu. Ihnen bleibt
ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Erhalten wir trotz Mahnung keine fristgemäße Bezahlung des Reisepreises oder von Teilen des Reisepreises, so sind wir berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. In
einem solchen Fall steht uns ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Rücktrittspauschale gem. der obigen Ziff. 6 entsprechend zu. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten,
uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9. Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger; die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen; die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche und für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung sind insgesamt auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt (§ 651 h BGB), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich
nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Etwaige darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben
hiervon unberührt
Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die
von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Haftung für Fremdleistungen
Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen (Ausflüge, Mietwagen etc.), die wir auch ausdrücklich als solche bezeichnet haben. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an
einer solchen Leistung teilnimmt.
10. Mängelrüge und Voraussetzung bei Kündigung wegen Schlechtleistung
Wir informieren Sie über Ihre Verpflichtung einen aufgetretenen Mangel uns unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass uns vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651
e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
11. Ausschlussfristen
Sie sind mit Ansprüchen uns gegenüber ausgeschlossen, soweit Sie diese nicht innerhalb der folgenden Fristen möglichst schriftlich gegenüber uns geltend machen, wobei
Reisebüros nicht zur Annahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt sind.
1. Vertragliche Ansprüche
Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns
geltend machen. Es sei denn Sie waren an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert.
2. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit kein Personenschaden vorliegt
Ansprüche aus unerlaubter Handlung müssen, soweit es sich um keinen Personenschaden handelt innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende
möglichst schriftlich uns gegenüber geltend gemacht werden. Es sei denn Sie waren an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert.
3. Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Personenschaden
Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns möglichst schriftlich, innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende geltend
zu machen, soweit Kenntnis von Schädiger und schädigendem Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen.
Bei einer späteren Kenntnis von Schädiger und schädigendem Ereignis oder einem späterem Zeitpunkt an dem eine Kenntnis hätte bestehen müssen, sind Ansprüche aus
unerlaubter Handlung bei uns möglichst schriftlich, innerhalb von einem Monat nach diesem Zeitpunkt geltend zu machen. Dies gilt keinesfalls, soweit ein Schaden durch
uns oder unsere Erfüllungsgehilfen grob verschuldet wurde oder Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
12. Verjährung
1. Vertragliche Ansprüche
Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt
auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
2. Ansprüche aus unerlaubter Handlung
Soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt und diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns oder einem Erfüllungsgehilfen
beruhen, verjähren in einem Jahr.
3. Die Verjährung vertraglicher Ansprüche beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach der vertraglichen Vereinbarung enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis die Fortsetzung der Verhandlungen von einer der
Vertragsparteien verweigert wird. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie
den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen.
14. Pass-, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Wir weisen auf Pass-, Visumerfordernisse und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes hin, über die wir in dem von uns herausgegebenen und dem Reisenden zur
Verfügung gestellten Prospekt informieren oder über die wir vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor
Reisebeginn unterrichten. Diese Informationen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc..
Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der
Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z. B. keine
Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten
die Bestimmungen in den Abschnitten „Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzperson“ und „Rücktritt durch den Reiseveranstalter“ entsprechend.
15. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Eine Reiserücktrittkosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung bei Buchung abzuschließen.
16. Datenschutz und Sonstige Bestimmungen
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden
elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
Die Einzelheiten der Reiseausschreibung entsprechend dem Stand Ihrer Verfassung. Ein Irrtum wird vorbehalten. Insbesondere für Schreib- und Rechenfehler wird nicht
gehaftet. Offensichtliche Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.
17. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Soweit bei Klagen des Kunden gegen uns im Ausland für die Haftung von uns dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen
insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen der Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Sie können uns an unserem Firmensitz in Dietzenbach verklagen.
Für Klagen gegenüber Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartnern, die Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher
Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand AG Offenbach vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf dieses
Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare nicht abdingbare
Bestimmungen eines Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als diese Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften.
Reiseveranstalter:
Kontemplative Gartenreisen
Am Rebstock 11
63128 Dietzenbach
Stand: 27.02.2015